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Cake day: June 8th, 2023

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  • Dein Kommentar liest sich für mich wie deine bloße Meinung. Eine substantiierte Auseinandersetzung erkenne ich nicht und woher deine Einschätzung kommt, ist auch nur in wenigen Teilen nachvollziehbar. Ich kenne die Entscheidungsgründe nicht, aber ich kenne die Strafnorm des§ 202a StGB.

    § 202a StGB setzt gegen unberechtigten Zugang besonders gesicherte Daten vorraus. Erfasst davon ist u.a. auch die Sicherung durch Passwort. Ausdrücklich ausgenommen davon ist hingegen die bloße Speicherung von Daten (z.B. auf Magnetstreifen). Ausgenommen nach Zweck der Norm müssen auch sonstige untaugliche (“Sicherungs”)Maßnahmen sein.

    Soweit ein Passwort im Klartext gespeichert wird und ausgelesen werden kann, kann es voraussichtlich gar keine Sicherungsfunktion erfüllen. Das bloße Geheimhalten eines Passworts genügt nämlich nicht, mithin kan auch das “schlechte Verstecken” nicht genügen. Damit ist die Rechtslage weit entfernt von der Klarheit, die du suggerierst.

    Die DSVGO hat im Übrigen nichts mit der Strafnorm zu tun. § 202a StGB erfordert Tathandlung das bloße unbefugte Überwinden einer Zugangssicherung, nicht mehr. Sicherlich nicht, dass durch eine Verletzung der DSVGO potentielle Haftungsfälle losgetreten werden.

    Unmittelbar hat auch das Informieren der Betroffenen über die Möglichkeit der Auslesbarkeit des Passworts nichts mit der Strafnorm zu tun. Die Frage ist nicht, ob die Handlung moralisch okay war oder das Vorgehen des Angeklagten sonderlich schlau. Die Frage ist, ob es strafbar war. Darüber kann man berechtigt streiten. Auch streiten kann man darüber, inwieweit das Amtsgericht im Übrigen mangels vermeintlicher Verständnisprobleme womöglich § 202a StGB falsch angewandt hat.








  • Ne, ich bin dir schon super dankbar, dass du dein Wissen teilst. Es ging bisher ja auch über Firewalls und Pihole. Ich hatte nur gehofft, dass Linux da vielleicht systemseitig mehr Spielraum eröffnet von dem mir nichts bekannt war.

    Natürlich sollen Anwendungen, die Internet brauchen auch ins Internet funken können. Mir geht es wirklich nur um Anwendungen, die als Datenkraken fungieren und z.B. Informationen über mein Nutzerverhalten, Anwendungen, System etc. ohne Nutzen für die Anwendung selbst und ohne mein Einverständnis etwa in die USA oder nach China senden. Aber dann wird dieses Problem mit Linux halt gelöst, wie ich es bisher mit Windows gelöst habe. Vielen Dank für deine Hilfe!







  • Mein Hauptbedenken kommt ja von Windows, wie es gegen meinen Willen (und auch nachdem ich es wiederholt deaktiviert habe) immer und immer wieder Daten raus schickt.

    Ich muss das alles über ein PiHole blocken. In der Richtung war mein Gedanke bzw. meine Hoffnung, dass Linux-Systeme schon built-in ermöglichen darauf installierte Drittsoftware ohne den Umweg über mein Netzwerk und Phiole gehen zu müssen.

    Tut mir leid, dass ich mich da do unpräzise ausgedrückt habe.

    Und zwar gehe ich nicht davon aus, dass das bei Linux Distros ein großes Thema ist, aber wäre dir (oder anderen) zufällig bekannt, ob gerade die populären Varianten wie etwa Ubuntu auch gerne ohne meine Einwilligung nach Hause telefonieren und Nutzerdaten “zu statistischen Zwecken” erheben ohne dass ich das effektiv unterbinden kann?